Als Eigentümer oder Hausverwalter stehen Sie in der Verantwortung, beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie einen gültigen Energieausweis vorzulegen – das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. In Haigerloch und Umgebung bieten wir Ihnen eine schnelle, rechtssichere und transparente Lösung. Ob Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – wir helfen Ihnen bei der Auswahl. Sparen Sie Zeit und sorgen Sie für rechtliche Sicherheit.
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude benötigt, um beheizt oder gekühlt zu werden, und bietet eine Einschätzung zur Energieeffizienz des Gebäudes. Der Energieausweis wird vor allem bei der Vermietung, dem Verkauf oder der Neubau eines Gebäudes benötigt.
Verbrauchsausweis: Dieser basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten Jahren. Der Energieverbrauch wird durch die Heizkostenabrechnungen und andere relevante Daten ermittelt. Dieser Ausweis ist vor allem für bestehende Gebäude relevant.
Bedarfausweis: Dieser berücksichtigt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes, basierend auf Faktoren wie der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und dem Dämmstandard. Der Bedarfausweis wird vor allem für Neubauten oder umfangreiche Renovierungen ausgestellt.
In einer zunehmend umweltbewussten Welt sind Effizienzklassen und Emissionskennwerte entscheidend, um die Nachhaltigkeit von Produkten und Dienstleistungen zu bewerten. Diese Kennzahlen helfen sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen dabei, die besten, energieeffizienten und umweltfreundlichen Optionen auszuwählen. Effizienzklassen bewerten den Energieverbrauch von Produkten und Geräten und reichen von A+++ (sehr effizient) bis G (wenig effizient). Produkte mit höherer Effizienzklasse verbrauchen weniger Energie, was zu geringeren Kosten und einem kleineren ökologischen Fußabdruck führt. Diese Klassifizierung findet man bei Haushaltsgeräten, Fahrzeugen und Heizsystemen. Der Emissionskennwert zeigt, wie viele Schadstoffe ein Produkt während seines Betriebs freisetzt, vor allem CO₂. Ein niedriger Emissionskennwert bedeutet weniger Umweltbelastung und ist besonders bei Fahrzeugen und Heizsystemen von Bedeutung.
Profitieren Sie von einem rechtskonformen Energieausweis, der Ihre Immobilienverwaltung spürbar vereinfacht!
Ein Energieausweis darf ausschließlich von zertifizierten Energieberatern, Architekten, Ingenieuren oder qualifizierten Handwerksmeistern mit entsprechender Fortbildung ausgestellt werden. Achten Sie darauf, dass der Aussteller in einem offiziellen Register, wie z. B. der dena-Expertenliste, eingetragen ist. Nur so ist der Energieausweis rechtsgültig.
Die Höhe der Kosten richtet sich danach, ob ein verbrauchsbasierter oder ein bedarfsbasierter Energieausweis erforderlich ist – denn Aufwand und Analyseumfang unterscheiden sich deutlich.
Ja, laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Energieausweis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Auch bei Neubauten ist er Pflicht. Bereits in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis genannt werden – andernfalls drohen Bußgelder.
Ja, gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) bzw. seit 2020 nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht eine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude, jedoch gibt es Ausnahmen.
Für Neubauten muss bereits vor der Fertigstellung ein Energieausweis erstellt werden. Bei Bestandsgebäuden ist der Energieausweis erforderlich, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig – vorausgesetzt, es finden keine größeren Sanierungsmaßnahmen statt, die die energetische Qualität des Gebäudes wesentlich verändern. In solchen Fällen muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Die benötigten Unterlagen hängen von der Art des Ausweises ab. Typischerweise erforderlich sind:
Baupläne oder Grundrisse
Baujahr des Gebäudes
Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizsystem
Energieverbrauch der letzten drei Jahre (nur bei Verbrauchsausweis)
Wohn- oder Nutzfläche
Verbrauchsausweis: basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger und einfacher – aber weniger genau.
Bedarfausweis: basiert auf einer technischen Analyse von Gebäudehülle und Heizanlage. Gesetzlich vorgeschrieben bei Neubauten oder unsanierten Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten.
Der Bedarfsausweis bietet eine objektivere Grundlage zur Beurteilung der Energieeffizienz.
Liegt bei Verkauf oder Vermietung kein gültiger Energieausweis vor, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 € gemäß GEG. Zudem können potenzielle Käufer oder Mieter vom Vertrag zurücktreten oder rechtliche Ansprüche geltend machen. Auch Makler und Immobilienanzeigen sind verpflichtet, entsprechende Angaben zu machen.
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