Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) – ein Gesetz, das die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern auf eine neue Basis stellt. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Abgaben und ein Anreiz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor.
Mit der Einführung der CO₂-Bepreisung im Jahr 2021 wurden fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas stufenweise teurer. Bislang wurden diese Kosten überwiegend von den Mieter:innen getragen – unabhängig vom energetischen Zustand der Immobilie. Das hat sich geändert: Das neue Gesetz berücksichtigt nun, wie viel CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestoßen wird, und regelt auf dieser Basis die Kostenverteilung.
Kernstück des Gesetzes ist ein 10-Stufenmodell, das die Aufteilung der CO₂-Kosten an die energetische Qualität des Gebäudes knüpft:
Je besser der energetische Zustand, desto höher ist der Anteil, den Mieter:innen tragen.
Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr müssen Vermieter:innen zahlen.
Beispiel:
Ein Gebäude mit sehr hohem CO₂-Ausstoß (z. B. über 52 kg CO₂/m² im Jahr) verpflichtet den Vermieter dazu, bis zu 95 % der CO₂-Kosten zu übernehmen. Bei besonders effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO₂/m²) zahlen die Mieter die CO₂-Kosten nahezu vollständig selbst.
Das CO₂KostAufG greift bei Wohngebäuden, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – unabhängig davon, ob Öl, Gas oder Fernwärme eingesetzt wird. Gewerbeimmobilien sind aktuell ausgenommen: Hier gilt bis 2025 eine 50:50-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern. Ein eigenes Stufenmodell ist für die Zukunft vorgesehen.
Die Regelung gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023. Die praktische Anwendung erfolgt damit in den meisten Fällen erst in der Heizkostenabrechnung 2024. Aktuell ist noch keine aktive Anpassung erforderlich – aber es lohnt sich, frühzeitig vorbereitet zu sein.
Als zuverlässiger Partner unterstützt Sie Alpha Haustechnik aus Haigerloch dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. In unseren Abrechnungen berücksichtigen wir das CO₂KostAufG automatisch und informieren Sie rechtzeitig, welche Angaben wir für die CO₂-Kostenaufteilung benötigen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) – ein Gesetz, das die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern auf eine neue Basis stellt. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Abgaben und ein Anreiz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor.
Mit der Einführung der CO₂-Bepreisung im Jahr 2021 wurden fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas stufenweise teurer. Bislang wurden diese Kosten überwiegend von den Mieter:innen getragen – unabhängig vom energetischen Zustand der Immobilie. Das hat sich geändert: Das neue Gesetz berücksichtigt nun, wie viel CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestoßen wird, und regelt auf dieser Basis die Kostenverteilung.
Kernstück des Gesetzes ist ein 10-Stufenmodell, das die Aufteilung der CO₂-Kosten an die energetische Qualität des Gebäudes knüpft:
Je besser der energetische Zustand, desto höher ist der Anteil, den Mieter:innen tragen.
Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr müssen Vermieter:innen zahlen.
Beispiel:
Ein Gebäude mit sehr hohem CO₂-Ausstoß (z. B. über 52 kg CO₂/m² im Jahr) verpflichtet den Vermieter dazu, bis zu 95 % der CO₂-Kosten zu übernehmen. Bei besonders effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO₂/m²) zahlen die Mieter die CO₂-Kosten nahezu vollständig selbst.
Das CO₂KostAufG greift bei Wohngebäuden, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – unabhängig davon, ob Öl, Gas oder Fernwärme eingesetzt wird. Gewerbeimmobilien sind aktuell ausgenommen: Hier gilt bis 2025 eine 50:50-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern. Ein eigenes Stufenmodell ist für die Zukunft vorgesehen.
Die Regelung gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023. Die praktische Anwendung erfolgt damit in den meisten Fällen erst in der Heizkostenabrechnung 2024. Aktuell ist noch keine aktive Anpassung erforderlich – aber es lohnt sich, frühzeitig vorbereitet zu sein.
Als zuverlässiger Partner unterstützt Sie Alpha Haustechnik aus Haigerloch dabei, die neuen gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen. In unseren Abrechnungen berücksichtigen wir das CO₂KostAufG automatisch und informieren Sie rechtzeitig, welche Angaben wir für die CO₂-Kostenaufteilung benötigen.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) – ein Gesetz, das die Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern auf eine neue Basis stellt. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Abgaben und ein Anreiz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor.
Mit der Einführung der CO₂-Bepreisung im Jahr 2021 wurden fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas stufenweise teurer. Bislang wurden diese Kosten überwiegend von den Mieter:innen getragen – unabhängig vom energetischen Zustand der Immobilie. Das hat sich geändert: Das neue Gesetz berücksichtigt nun, wie viel CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche ausgestoßen wird, und regelt auf dieser Basis die Kostenverteilung.
Kernstück des Gesetzes ist ein 10-Stufenmodell, das die Aufteilung der CO₂-Kosten an die energetische Qualität des Gebäudes knüpft:
Je besser der energetische Zustand, desto höher ist der Anteil, den Mieter:innen tragen.
Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr müssen Vermieter:innen zahlen.
Beispiel:
Ein Gebäude mit sehr hohem CO₂-Ausstoß (z. B. über 52 kg CO₂/m² im Jahr) verpflichtet den Vermieter dazu, bis zu 95 % der CO₂-Kosten zu übernehmen. Bei besonders effizienten Gebäuden (unter 12 kg CO₂/m²) zahlen die Mieter die CO₂-Kosten nahezu vollständig selbst.
Das CO₂KostAufG greift bei Wohngebäuden, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – unabhängig davon, ob Öl, Gas oder Fernwärme eingesetzt wird. Gewerbeimmobilien sind aktuell ausgenommen: Hier gilt bis 2025 eine 50:50-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern. Ein eigenes Stufenmodell ist für die Zukunft vorgesehen.
Die Regelung gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023. Die praktische Anwendung erfolgt damit in den meisten Fällen erst in der Heizkostenabrechnung 2024. Aktuell ist noch keine aktive Anpassung erforderlich – aber es lohnt sich, frühzeitig vorbereitet zu sein.
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