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Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist weit mehr als nur eine formelle Übersicht am Jahresende – sie ist der Schlüssel zur Transparenz zwischen Mieter und Vermieter. In ihr werden alle umlagefähigen Betriebskosten aufgelistet, die im Laufe des Abrechnungszeitraums angefallen sind: Von Heiz- und Wasserkosten über Müllentsorgung bis hin zur Gebäudereinigung.

Für Mieter bietet die Abrechnung Klarheit über tatsächlich verbrauchte Leistungen – und gleichzeitig die Chance, Nachzahlungen oder Rückerstattungen nachvollziehbar zu prüfen. Für Eigentümer oder Verwalter ist sie ein zentrales Element professioneller Objektbewirtschaftung.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Die Nebenkostenabrechnung muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und dem Mieter zugeleitet werden. Wir stellen sicher, dass die Abrechnung fristgerecht und transparent erfolgt, damit alle Kosten korrekt und nachvollziehbar aufgeführt werden. Sollten Sie Fragen zur fristgerechten Erstellung oder zu den einzelnen Posten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

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Profitieren Sie von einer maßgeschneiderten, rechtskonformen Nebenkostenabrechnung, der Ihre Verwaltungsprozesse deutlich vereinfacht.

 

Umlageschlüssel für Nebenkosten

Hier erhalten Sie einen klaren Überblick über häufige Kostenarten und die entsprechenden Verteilerschlüssel.

Nebenkostenabrechnung gem. § 2 BetrKV Verteilerschlüssel
Grundsteuer
m² Wohn-/Nutzfläche
Kaltwasser
Gesamtmenge m³ (Kalt- und Warmwasser)
Abwasser
Gesamtmenge m³ (Kalt- und Warmwasser)
Oberflächenwasser
Anzahl Nutzeinheiten
Aufzug
Anzahl Nutzeinheiten
Straßenpflege
Anzahl Nutzeinheiten
Müllabfuhr
Anzahl Personen
Hausreinigung
Anzahl Nutzeinheiten
Grünflächenpflege/Außenbereichspflege
Anzahl Nutzeinheiten
Gemeinschaftsstrom
Anzahl Nutzeinheiten
Haftpflichtversicherung für Gebäude
m² Wohn-/Nutzfläche
Hausmeister/Facility Manager
Anzahl Nutzeinheiten
Hausantenne / Internetanschluss
Anzahl Nutzeinheiten

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